Zusammenleben

in der WBG Hausordnung für eine gute Nachbarschaft

Liebe Mitglieder und Mieter,

Regelwerke wie eine Hausordnung werden häufig aus- schließlich als Einschränkungen verstanden und führen somit nicht selten zu Missverständnissen. Wir möchten Ihnen den Umgang mit unserer Hausordnung erleichtern und Ihnen unsere Regeln, die grundsätzlich auch als Hilfestellungen dienen sollen, näherbringen.

Die Hausordnung ist ein Regelwerk, welches das Zusammenleben in einer Gemeinschaft erleichtern soll. Für ein harmonisches Miteinander sind jedoch nicht nur Regeln notwendig, sondern insbesondere gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz und Unterstützung. Genau dies möchten wir stärken, indem wir Ihnen auch einige Verhaltensempfehlungen geben. Denn eine harmonische Hausgemeinschaft, welche diese Eigenschaften pflegt, trägt unseres Erachtens zum eigenen Wohlempfinden bei.

Das vorhandene Stichwortverzeichnis soll Ihnen helfen, die Suche nach einer Hilfestellung für eine gewisse Situation zu vereinfachen.

Grundsätzlich ist es uns ein Anliegen, dass Sie innerhalb der Hausgemeinschaft aufeinander Acht geben. Im persönlichen Umgang miteinander empfehlen wir Ihnen daher, die nachfolgend aufgeführten goldenen Regeln zu beherzigen:

  • Dialogbereitschaft zeigen
  • Miteinander anstatt übereinander reden
  • Einfühlungsvermögen zeigen
  • Grenzen erkennen und akzeptieren
  • Toleranz und Rücksichtnahme auch unter den Generationen aufbringen
  • Das eigene Handeln hinterfragen
  • Den richtigen Moment für ein Gespräch abwarten
  • Kritik annehmen

Nun wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Lesen …

Ihre WBG

Starthilfe für den Einzug in das neue Zuhause

Was wir Ihnen empfehlen möchten

Persönlich vorstellen

Ihr Zuhause ist auch das Zuhause Anderer. Ist es nicht angenehm, die Menschen zu kennen, mit denen man etwas teilt? Daher stellen Sie sich Ihren Nachbarn im Haus am besten persönlich vor.

Ein-/Auszug Ihres Nachbarn

Kennen Sie nicht auch das Gefühl, dass man sich so sehr auf sein neues Zuhause freut und jedes Bild gleich an der richtigen Stelle hängen muss? Da kann es schon einmal passieren, dass der Nagel noch nach 20:00 Uhr in die Wand gehämmert wird. Bringen Sie Verständnis für diese besondere Situation Ihres Nachbarn auf und zeigen Sie Kompromissbereitschaft.

Bevor Sie das Hämmern zur Verzweiflung bringt, klingeln Sie bei Ihrem Nachbarn und machen diesen durch einen freundlichen Hinweis auf das Fehlverhalten aufmerksam.

Aushang zum Einzug

Dass sich Ihre „Guten Stücke“ nicht geräusch- und spurlos in die neue Wohnung tragen lassen, verstehen Ihre neuen Nachbarn sicher. Aber geben Sie ihnen die Chance, sich auf Ihren Einzug einstellen zu können. Für Ihren Hinweis im Gespräch oder einen Aushang sind Ihnen Ihre neuen Nachbarn daher sicher dankbar.

Genauso freuen sich die Nachbarn, wenn Sie das Treppenhaus nach getaner Arbeit von den Spuren des Umzuges säubern.

Haus und Wohnung werden nur dann zum wirklichen Zuhause, wenn jeder sie so pfleglich behandelt wie sein Eigentum.

Um ein ungestörtes Zusammenleben zu erreichen, ist die nachfolgende Hausordnung als rechtsverbindlicher Bestandteil des Nutzungs-/Mietvertrages einzuhalten. Daher weisen wir rechtlich darauf hin, dass sich wieder- holende Verstöße gegen die Hausordnung mit einer Abmahnung geahndet werden.

Bei groben, sich wiederholenden Verstößen und vorheriger Abmahnung kann auch eine Kündigung des Nutzungs-/Mietvertrages durch die WBG ausgesprochen werden.

Ordnung und Sicherheit

Das sagt die Hausordnung

Der Zugang zum Haus ist unberechtigten Personen nicht gestattet. Darum sind alle Hauszugangstüren grundsätzlich geschlossen zu halten, jedoch aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht abzuschließen.

Die Zugangswege zu den Häusern, die Flure und Treppen- häuser, die Kellergänge und Dachböden sind als Fluchtwege und für Notfalleinsätze durch Feuerwehr und Rettungswagen freizuhalten. Deshalb dürfen hier keinerlei Gegenstände gelagert oder abgestellt werden. Das gilt selbstverständlich auch für Schuhschränke, Schuhe und Pflanzen.

Auch das Zuparken durch Fahrräder, Kinderwagen usw. ist untersagt.

Das Bemalen von Hauswänden, Treppenhäusern, Haus- eingängen und Wohnwegen (Ausnahme: Wohnwege mit Kreide) ist untersagt.

Das Anbringen von Blumenkästen am Balkon ist erlaubt. Allerdings sind sie so anzubringen, dass dadurch niemand gefährdet werden kann. Achten Sie auch darauf, dass Ihre Nachbarn nicht durch Gießwasser und heruntergefallene Blüten beeinträchtigt werden. Starkes Gießen der Blumen schadet auch den Balkonbrüstungen und dem Fassadenputz.

Fahrzeuge

Das Abstellen von Fahrzeugen auf Hauseingangswegen, Bürgersteigen und Grünflächen ist nicht erlaubt. Das Parken auf dem Hof wird von der WBG gesondert genehmigt.

Mopeds, Motorräder und Autoreifen dürfen in den allgemeinen Kellerräumen ebenfalls nicht abgestellt bzw. gelagert werden.

Personenaufzüge

Es ist darauf zu achten, dass der Personenaufzug nur sachgerecht benutzt wird. Die zulässige Nutzlast des Aufzuges darf nicht überschritten werden. Die Benutzer- und Sicherheitshinweise im Aufzug sind zu beachten.

Haus- und Brandschutztüren geschlossen halten

Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist es erforderlich, die Türen zwar geschlossen zu halten, jedoch nicht zu verriegeln. Im Falle von Gefahr müssen diese als Fluchtwege nutzbar sein. Nur Türen mit Panikfunktion dürfen verschlossen werden.

Dachfenster und Ausstiegsluken sichern

Bitte denken Sie daran, geöffnete Dachfenster und Ausstiegsluken bei Regen und Unwetter wieder zu schließen.

Rauchabzüge in Treppenhäusern sind lebenswichtig

Die Rauchabzugsklappen in den Treppenhäusern dürfen nur bei Gefahr und nicht zum Lüften betätigt werden. Brennbare Stoffe, Spreng- und Explosionsstoffe dürfen nicht in das Haus oder auf das Grundstück gebracht werden.

Dächer und Hausanschlussräume bitte nicht betreten

Dächer und Erschließungsanlagen (Heizungsraum, Drempel u. a.) dürfen nicht ohne Zustimmung der WBG betreten werden.

Gegenstände in Hausfluren

Der Hausflur ist ein Teil des Wohnumfeldes, in dem die Menschen sich wohlfühlen wollen und auch sollen. Der Hausflur ist aber auch der Bereich, der frei zugänglich sein muss, wenn ein Mensch in Not dringend ärztliche Hilfe braucht oder sonstige Gefahr besteht. Daher kann der Hausflur nicht als Abstellfläche für Gegenstände, die in der Wohnung keinen Platz mehr finden, genutzt werden. Auch eine gut gemeinte Dekoration des Haus- flures kann im Notfall zu Problemen führen. Denken Sie an Ihre eigene Sicherheit.

Im Falle eines Feuers führen leicht entzündbare Gegenstände zu einer gefährlichen Rauchentwicklung. Kinderwagen und Gehhilfen dürfen vorübergehend im Hausflur abgestellt werden, sofern diese die Fluchtwege nicht versperren. Bedenken Sie, dass beispielsweise Gehhilfen älteren und gehbehinderten Menschen ihre Bewegungsfreiheit und Lebensqualität erhalten. Zusätzlich bieten wir Rollatoren- und Fahrradboxen zur Vermietung an.

Gegenstände auf Allgemeinflächen und Gemeinschaftsräumen

Auch hier bitten wir die unter dem Stichwort „Gegenstände in Hausfluren“ genannten Punkte zu berück- sichtigen. Allgemeinflächen auf dem Dachboden und im Keller dienen nicht als zusätzlicher Abstellraum.

Grillen

Das Grillen mit Holzkohle auf Balkon oder Terrasse ist aus Brandschutzgründen untersagt. Gerade in Thüringen möchten wir das Grillen mit einem Holzkohlegrill ermögli- chen und haben hierfür Grillplätze eingerichtet. Bitte achten sie aber darauf, dass der Grill nur auf den dafür vorgesehenen Grillplätzen aufgestellt wird und Ihre Nachbarn durch die Rauchentwicklung nicht gestört werden. Dass am Ende Ihres gemütlichen Beisammenseins die Holzkohle vollständig verglüht oder gelöscht wird, versteht sich von selbst. Sollte sich jemand von Ihrer Grillfeier gestört fühlen, nehmen Sie die Hinweise Ihrer Nachbarn bitte ernst. Nur so vermeiden Sie einen Konflikt.

Elektroleitungen

Eingriffe in die elektrische Hausinstallation sowie die Verlegung privater Leitungen ist generell verboten. Das betrifft ebenso bauliche Veränderungen und Reparaturarbeiten am Eigentum der WBG.

Wünschen Sie Änderungen, dann sprechen Sie uns bitte an.

Frostschutz

Bei Frostgefahr sind die Wasserleitungen und die sonstigen frostgefährdeten Anlagen in den Mieträumen und den zur Wohnung gehörenden Nebenräumen vor dem Einfrieren zu schützen. Die Abwesenheit entbindet den Mieter nicht davon, ausreichende Frostschutzmaßnahmen zu treffen.

Antennen und andere Anbauten

Satellitenschüsseln, CB-Funkantennen, Markisen, Vogelnetze und andere Anbauten sind durch die WBG zu genehmigen. Ist Ihr Gebäude an eine Gemeinschafts- antennenanlage oder ein Breitbandkabelnetz angeschlossen, ist das Anbringen von Satellitenschüsseln untersagt.

Tierbefall und Ungeziefer

Bitte informieren Sie uns beim Auftreten von Tierbefall oder Ungeziefer umgehend über Ihren Hauswart.

Rauchen

Rauchen in der Wohnung, auf dem Balkon oder der Terrasse ist nicht untersagt. Rauchen in Treppenhäusern und den Hausnebenräumen aber schon. Beim Rauchen auf dem Balkon ist ein Aschenbecher zu benutzen, um nicht die Asche und Kippen über die Brüstung zu entsorgen. Sofern es zu Konflikten kommt, kann ein Gespräch unter Nachbarn auch hier zu einer allgemein verträglichen Lösung führen.

Längere Abwesenheit

Hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer bei uns oder einem Ihrer Nachbarn, sodass Sie im Notfall, wie beispielsweise einem Wasserschaden informiert werden können.

Notfälle

Bei einem Heizungsausfall, einem Wasserschaden oder Ähnlichem außerhalb der Geschäftszeiten hilft Ihnen unsere Notfall-/Havarienummer weiter. Diese finden Sie in Ihrer Mitgliedermappe, im Eingangsbereich Ihres Hauses oder auf www.wbg-ilmenau.de.

Im Fall undichter Gasleitungen muss neben der WBG sofort auch der Versorger informiert werden. Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, darf dieser nicht mit offenem Licht betreten werden. Elektrische Schalter sind nicht zu betätigen. Fenster sind zu öffnen und der Haupthahn ist zu schließen.

Störungen

Bei Störungen oder versagt die Allgemeinbeleuchtung in Treppenhaus, Keller und Gemeinschaftsräumen informieren Sie uns bitte umgehend über Ihren Hauswart.

Ruhebedürfnis und Schutz vor Lärm

Das sagt die Hausordnung

Ruhe ist ein Begriff, bei dem die Auffassungen auseinandergehen können. Sie und Ihre Nachbarn haben ein Anrecht, so ruhig wie möglich zu wohnen.

Vermeidbarer Lärm belastet unnötig alle Hausbewohner. Von 22.00 bis 7.00 Uhr muss es ruhig sein. Aber auch außerhalb dieser Zeit sind Radio, Fernseher und sonstige Geräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Musizieren, Klopfen, Hämmern, Bohren usw. darf nicht in den späten Abendstunden, höchstens bis 20.00 Uhr, geschehen. Genauso selbstverständlich ist es, dass Rücksicht auf die Gemeinschaft genommen wird und beispielsweise Staubsauger, Spül- und Waschmaschinen nicht dann in Betrieb genommen werden, wenn andere schlafen möchten. Viele Menschen brauchen auch Mittagsruhe: Ältere Mitbewohner, Schichtarbeiter, Frühaufsteher und Kranke. Daher gelten diese Regeln auch in der Zeit von 12.30 bis 14.00 Uhr. Das Waschen und Trocknen mit Automaten ist in der Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr ebenfalls untersagt.

Sind bei hauswirtschaftlichen Arbeiten in Haus, Hof oder Garten belästigende Geräusche nicht zu vermeiden (Klopfen von Teppichen und Läufern, Einsatz elektrischer Werkzeuge und dergleichen), so sind diese Verrichtungen Montag bis Freitag vormittags von 9.00 bis 12.00 Uhr, nachmittags von 15.00 bis 19.00 Uhr und am Samstag nur von 9.00 bis 12.00 Uhr vorzunehmen. An Sonn- und Feiertagen ist ruhestörender Lärm zu unterlassen.

Bei schwerer Erkrankung eines Hausbewohners ist besondere Rücksichtnahme geboten.

Kinder

Kinder brauchen Regeln aber auch Freiräume. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass Ruhezeiten nicht als grundsätzliches Spielverbot anzusehen sind und Kinderlärm nicht als Lärmbelästigung gilt. Dennoch ist in den Ruhezeiten Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen. Daher appellieren wir an die Eltern, auf das Ruhebedürfnis der Nachbarn zu achten und die Ruhezeiten grundsätzlich zu berücksichtigen. Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich.

Feierlichkeiten

Ihre Nachbarn werden es Ihnen sicher danken und sogar etwas lautere Geräusche akzeptieren, wenn Sie geplante Feierlichkeiten durch ein persönliches Gespräch oder einen Aushang ankündigen. Bitte lassen Sie jedoch die Ruhezeiten nicht gänzlich außer Acht.

Erstmalige Ruhestörung durch Ihren Nachbarn

Bedenken Sie, dass durch ein direktes Gespräch mit Ihrem Nachbarn häufig weitere Konflikte vermieden werden können. Lärm wird meist nicht verursacht, um einen Konflikt auszulösen, sondern aus Unachtsamkeit und Unwissenheit über die Wahrnehmung durch die Nachbarn.

Wiederkehrende Ruhestörung durch Ihren Nachbarn

Bei wiederkehrenden Ruhestörungen bitten wir Sie, uns zu informieren. Berücksichtigen Sie hierbei bitte, dass bei Ruhestörungen schriftliche Aufzeichnungen notwendig sind, welche die folgenden Angaben beinhalten sollen:

  • Art des Lärms (Partygeräusch, Musik)
  • Tages- und Nachtzeit
  • Zeitdauer
  • Häufigkeit/Intensität
  • Zeugen

Bei massiven Störungen der Nachtruhe und umgehend gewünschter Abhilfe müssen wir auf die Unterstützung der Polizei hinweisen und Sie bitten, uns über diese Vorfälle zu informieren.

Weitere kleine Denkanstöße zum Schutz vor Lärm

  • Nehmen Sie Ihren Nachbarn zuliebe die Klinke beim Türschließen in die Hand.
  • Hausschuhe dämpfen laute Gehgeräusche.
  • Filzgleiter an den Möbeln verhindern störende Geräusche durch Möbelrücken.
  • Auslegware in Flur und Kinderzimmer sind ebenfalls eine Möglichkeit, Lärm zu vermeiden.

Reinigung und Sauberkeit

Der Turnus und Umfang für die auf alle Mitglieder und Mieter des Hauses entfallenden Reinigungs- und Winterdienstarbeiten ergeben sich aus der Anzahl der Wohnungen des Hauses und den örtlichen Gegebenheiten. Unser Hauswart vor Ort erklärt Ihnen den Reinigungsplan. Es ist wichtig, dass Sie sich an diese Einteilung halten, denn hieraus können leicht Unstimmigkeiten entstehen. Das Haus und die Anlage sind über die Reinigungsarbeiten hinaus sauber zu halten; die Wege bei Schneefall zu räumen und bei Glätte abzustumpfen. Die Bereitstellung von Sperrmüll u. ä. soll frühestens einen Tag vor der Abholung erfolgen. Müll gehört in den dafür vorgesehenen Abfallbehälter. Das Lagern auf Balkon, vor der Wohnungstür, auf Allgemeinflächen oder in Grünanlagen ist verboten. Auch hier kann unser Hauswart helfen, wenn Sie schnell Platz in Ihrer Wohnung schaffen müssen.

Bitte sprechen Sie ihn an. Unter Umständen kann ein separater Sperrmülltermin vereinbart werden.

Kehrwoche

Zunächst bedarf es der Erklärung, dass unterschiedliche Verantwortlichkeiten zur Durchführung der wöchentlichen Reinigung und des Winterdienstes gelten. So können Sie selbst oder ein Dienstleister für die Durchführung dieser Leistungen verantwortlich sein.

Zuständigkeit des Mitglieds/Mieters für Kehrwoche

Sollte Ihr Nachbar die Kehrwoche einmal vergessen haben, weiß er es sicher zu schätzen, wenn Sie ihn freundlich darauf hinweisen, bevor Sie eine Meldung an uns machen. Sollte Ihr Nachbar die Kehrwoche allerdings häufiger vergessen, sind wir für Ihren Hinweis dankbar. Der Reinigungsplan dazu wird von unserem Hauswart ausgehangen.

Zuständigkeit der Reinigungsfirma für Kehrwoche

Nicht ordnungsgemäß durchgeführte oder unterlassene Arbeiten müssen zeitnah beim Hauswart reklamiert werden. Spätere Reklamationen können nicht mehr nachgearbeitet werden.

Lagerung von Müll auf dem Balkon

Der Balkon ist ein Ort der Entspannung. Müll gehört in den dafür vorgesehenen Müllbehälter. Denken Sie an die Geruchsbelästigung und den unschönen Eindruck, den Müll auf einem Balkon hinterlässt.

Renovierungsabfall

Renovierungsabfälle gehören nicht in die gemeinschaft- lichen Müllbehälter, hierdurch werden unnötige Kosten verursacht und Platz verschwendet. Informieren Sie sich bei uns oder dem zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb über die Vorschriften (www.aik.ilm-kreis.de oder Leitfaden der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis).

Altpapier / Briefkastenanlage

Die Briefkastenanlage dient nicht zur Ablage von Altpapier. Nicht benötigte Zeitungen und Reklameblätter sind über die dafür vorgesehene Papiertonne zu entsorgen.

Kartonagenabfälle

Achten Sie darauf, die Kartonagen vor der Entsorgung in die Papiertonne zu zerkleinern. So vermeiden Sie unnötige Platzverschwendung und das Risiko eines verschmutzten Müllplatzes.

Müll vor der Wohnungstür

Das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus ist untersagt. Dies gilt selbstverständlich auch für Müll. Neben den genannten Sicherheits- und Brandschutzgründen (Stichwort „Gegenstände in Hausfluren“) spricht allerdings auch die Geruchsbelästigung und der unschöne Anblick gegen die Lagerung von Müll vor der Wohnungstüre. Zudem wird Ungeziefer dadurch angelockt.

Sperrmüll

Das Bereitstellen von Sperrmüll ist frühestens einen Abend vor dem Entsorgungstermin gestattet. Frühzeitiges Bereitstellen verursacht häufig zusätzliche Kosten durch „Mülltourismus“ und erweckt zudem einen unschönen Eindruck der Anlage. Für die Entsorgung benutzen Sie bitte die vorgegebenen Plätze oder Flächen.

Verschmutzungen der Anlage

Haus und Anlage sind über die Reinigungsarbeiten hinaus sauber zu halten. Dies bedeutet, dass Verschmutzungen, wie beispielsweise heruntergefallene Verpackungen, verschüttete Getränke usw. durch den Verursacher zu beseitigen sind.

Sanitäranlagen

Haus- und Küchenabfälle, Papierwindeln, feuchte Toilettentücher u. ä. gehören nicht in Toiletten- und Abflussbecken. Diese verstopfen oder zerstören Leitungen und locken Ungeziefer an.

Teppiche und Bettwäsche ausschütteln

Denken Sie vor dem Ausschütteln Ihrer Teppiche oder Ihrer Bettwäsche über der Fenster- bzw. Balkonbrüstung bitte einen Augenblick nach, wo der Schmutz landet. Ihr Nachbar wird es Ihnen sicher danken, wenn Sie eine andere Möglichkeit der Reinigung finden.

Fahrradraum

Bitte achten Sie darauf, Ihre Fahrräder ordentlich abzu- stellen, sodass Nachbarn ebenfalls an ihr Fahrrad kommen. Defekte und ungenutzte Fahrräder bitten wir zu entsorgen bzw. im eigenen Kellerraum abzustellen.

Wäsche

Bitte nutzen Sie zum Trocknen Ihrer Wäsche den Trocken- raum oder Ihren Balkon. Achten Sie darauf, die Wäsche unterhalb der Brüstung aufzuhängen. Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken und der schöne Anblick im Wohngebiet bleibt erhalten. Waschküchen und Trockenräume stehen allen Hausbewohnern gleichermaßen zur Verfügung. Für die Nutzung bedarf es der Einigung.

Das Trocknen von Wäsche in der Wohnung erhöht die Luftfeuchtigkeit und damit die Gefahr von Schimmelbildung. Verzichten Sie möglichst darauf oder achten auf ausreichende Heizung und Lüftung.

Stellplätze, Carports, Tiefgaragenstellplätze und Einzelgaragen

Das sagt die Hausordnung

Die jeweils gültigen gesetzlichen, polizeilichen und brandschutzrechtlichen Vorschriften sind vom Mitglied/ Mieter und seinen Beauftragten einzuhalten. Insbesondere ist das Hantieren mit offenem Licht, Feuer und leicht entflammbaren Gegenständen zu unterlassen. Zudem gilt ein grundsätzliches Rauchverbot in Tiefgaragen.

Die Ausführung von Reparaturen ist auf dem gesamten Gelände inklusive der Tiefgaragen nicht gestattet.

Autowäsche

Für die Autowäsche fahren Sie bitte eine Autowaschanlage an.

Reifenwechsel

Gegen einen Reifenwechsel auf dem Gelände oder in der Tiefgarage ist nichts einzuwenden. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Nachbarn hierdurch nicht beim Ein- und Ausparken behindert werden.

Gegenstände in der Tiefgarage

Ihr Tiefgaragenstellplatz dient zum Abstellen des Fahrzeuges. Sonstige Gegenstände dürfen aus Brandschutzgründen nicht in der Tiefgarage gelagert werden.

Mietparkplätze

Die WBG-Hinweisschilder weisen auf vermietete Stellplätze hin. Diese sind durch die vorhandenen Nummerierungen zuordenbar. Bitte beachten Sie, dass die Stellplätze nicht zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen. Das gilt auch für unsere „Helferparkplätze“ für Pflegedienste u.ä.

Sauberhaltung des Stellplatzes

 Stellplatzmieter sind gemäß ihrem Mietvertrag für die Sauberhaltung des Stellplatzes verantwortlich.

Sauberhaltung der Garagenzufahrt

Die Sauberhaltung von Zufahrten zu Garagen obliegt dem Garagenmieter.

Spielen in der Ablage, Tierhaltung

Ballspielen

Gegen ein Ballspiel unter Kindern in unseren Anlagen ist nichts einzuwenden. Bitte achten Sie aber als Eltern darauf, dass nicht gegen Glastüren, Hauswände und Müllgitterboxen gespielt wird. Abgesehen davon, dass dies zu starken Lärmbelästigungen führt, sind Sach- beschädigungen nicht auszuschließen. Auch Sträucher und Blumenbeete dürfen nicht in Mitleidenschaft gezogen und beschädigt werden.

Grünanlage

Die Grünanlage ist auch für Spiele nutzbar. Beispiels- weise dürfen Decken ausgebreitet und Spielgeräte auf- gestellt sowie Büsche, Bäume und Sträucher zum Versteckspiel genutzt werden. Grundsätzlich tragen die Eltern die Verantwortung für ihre Kinder.

Spielplatz

Achten Sie bitte auf den Zustand des Spielplatzes. Eine Verunreinigung des Spielplatzes und der Grünanlagen ist zu vermeiden. Falls es doch einmal passiert, bitten wir Sie, die Verschmutzung zu beseitigen.

Kleintiere wie Hamster, Vögel, Meerschweinchen u.ä. können ohne Genehmigung gehalten werden. Das Halten von Hunden und Katzen ist nur dann erlaubt, wenn die Bewohner eines Hauseingangs dazu ihre Zustimmung geben. Das Halten gefährlicher oder exotischer Tiere, insbesondere giftiger Tiere, ist verboten.

Verantwortung übernehmen

Frauchen und Herrchen sind für ihre vierbeinigen Lieblinge verantwortlich. Das bedeutet auch, dass sie die möglichen Ängste anderer Personen ernst nehmen.

Verschmutzungen

Verschmutzungen der Anlage und des Hauses sind grundsätzlich zu vermeiden. Falls es doch einmal geschieht, sind die Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners zu beseitigen.

Füttern freilebender Tiere

Bitte füttern Sie keine freilebenden Tiere in den Wohnanlagen oder über die Balkone. Ausgenommen hiervon ist das Füttern von Vögeln in den Wintermonaten über ein Vogelhäuschen.

Anleinen von Hunden

Hunde sind auf unseren Grundstücken und in den Gebäuden grundsätzlich anzuleinen. Hier möchten wir nochmals zu bedenken geben, dass es Personen gibt, die sich vor Hunden fürchten.

Für unsere Umwelt

Lüften des Treppenhauses

Wer das Fenster öffnet, ist auch für das Schließen verantwortlich. Treppenhausfenster sollten zudem während der kalten Jahreszeit weitgehend geschlossen gehalten und lediglich 2 bis 3 Mal täglich stoßweise für ein paar Minuten geöffnet werden. Dies ist ausreichend und verhindert das Auskühlen des Gebäudes.

Lüften

Fenster sind lediglich stoßweise für ein paar Minuten zu öffnen. Dauerhaft gekippte Fenster sind wahre Wärmeräuber. Zusätzlich entstehen durch gekippte Fenster unschöne Stockflecken an der Fassade und die Gefahr von Schimmelbildung in der Wohnung. Bitte beachten Sie die WBG-Lüftungstipps.

Licht

Energieverlust erfolgt häufig durch „Leerlauf“. So lohnt es sich beispielsweise beim Verlassen von Räumen das Licht auszuschalten.

Heizkörper

Es schont den Geldbeutel und die Umwelt, die Heizkörper konstant auf kleiner Stufe zu halten und nicht morgens zu- und abends aufzudrehen. Vor oder auf die Heizkörper sollten keine Gegenstände gelegt werden, da sonst die Wärmeabgabe stark behindert wird.

Müllsortierung

Bitte bedenken Sie, dass richtige Müllsortierung nicht nur die Umwelt sondern auch Ihren Geldbeutel schont. Tipps zur richtigen Mülltrennung finden Sie auf der folgenden Doppelseite.

Sonstiges:

Jeder Nutzer haftet, wie überall, für seine Familien- angehörigen, seine Besucher sowie für seine Untermieter hinsichtlich der Beachtung dieser Hausordnung, auch wenn bei Zuwiderhandlungen kein Verschulden des Nutzers selbst vorliegt.

Der Nutzer ist bei Untervermietung eines Teils seiner Wohnung verpflichtet, dem Untermieter diese Haus- und Grundstücksordnung auszuhändigen.

Zu guter Letzt

… hoffen wir, dass Sie einige nützliche Anregungen und Tipps für ein harmonisches Miteinander in der Hausordnung gefunden haben. Abschließend möchten wir Ihnen noch ein paar Denkanstöße zu aufkommenden Konflikten mit auf den Weg geben.

  • Streitigkeiten entstehen häufig durch unausgesprochene
  • Signalisieren Sie Ihrem Nachbarn Ihre Dialogbereitschaft vor einer Beschwerde an uns.
  • Seien Sie bereit, auch einmal Kritik anzunehmen und werten Sie diese nicht direkt als einen persönlichen
  • Seien Sie aber auch mutig, sachliche Kritik zu üben.
  • Hinterfragen Sie Ihr eigenes
  • Bewerten Sie das Problem nicht über, seien Sie
  • Schlafen Sie erstmal eine Nacht über die Nicht umsonst heißt es: „Häufig sieht die Welt am nächsten Tag schon ganz anders aus.“

Als Vermieter aller Beteiligten leistet die WBG bei privaten Streitigkeiten selbstverständlich Hilfestellung, wahrt jedoch hierbei stets die Neutralität gegenüber allen Parteien. Wir bitten um Verständnis, dass wir bei Verstößen gegen die Hausordnung nur etwas unternehmen können, wenn Sie uns den Sachverhalt schriftlich mitteilen.

Für Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an.

Abfalltrennung ganz einfach

Restmüll

 Ja

Kehricht, Staubsaugerbeutel, kalte Asche, Zigarettenkippen, Wegwerfwindeln, Hygieneartikel, Tapetenreste, Lumpen, Keramik, Porzellan, Spiegel- und Fensterglas, Glühlampen eingetrocknete Farb- und Klebereste, Fotos, Musik- und Videokasetten, Disketten, CD‘s, stark verschmutze Verpackungsabfälle

Nein

Bioabfall, Sonderabfall, Papier/Pappe, sperrige Abfälle, Verpackungen aus Kunststoff, Glas, E-Schrott, Schrott, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, heiße Asche

Biomüll

 Ja

Obst-, Gemüsereste, Speise-, Lebensmittelreste, Eier-, Nussschalen, Knochen, Kaffeesatz, Filtertüten, Teereste, Teebeutel, Küchenpapier, Holzwolle, Sägemehl, Holz (sofern die Stoffe nicht chemisch behandelt sind), Grasschnitt, Blumen, Blumentopferde, Laub, Nadelstreu, Reisig, Strauchschnitt, Wildkräuter, Unkräuter, Samen, Haare, Federn, Kleintiermist

Nein

Asche, Kehricht, Staubsaugerbeutel, Glas, Metall, Plaste, Verpackungen aus Verbundmaterial, Plastiktüten, Folien, Papier in größeren Mengen, Windeln, Hygieneartikel, Textilien, Tierkadaver, Abfälle von Wild, Abfälle von Schlachtungen, Schadstoffe (z. B. Farben, Lösungsmittel, Chemikalien, Batterien), anorganische Abfälle (z. B. mineralisches Kleintierstreu, Bauschutt, Steine, Blumentöpfe), chemisch behandeltes Holz

Papier/Pappe

Ja

Zeitungen, Zeitschriften, Verpackungen aus Papier/Pappe, Kartons, Pappe, Faltschachteln, Papiertüten, Knüllpapier, Hefte, Bücher, (ohne Kunststoffumschlag), Schreibpapier, Kataloge

Nein

verschmutztes Papier, Tapeten und Tapetenreste, beschichtete Papiere und Pappen, Kohlepapier, Tetra-Packs, Fotopapier

Leichtverpackung

Ja

Kunststofffolien, Plastiktüten, Kunststoffflaschen, -hohlkörper (z. B. von Wasch-, Körperpflegemitteln), Kunststoffbecher (z. B. Margarine-, Joghurtbecher), Blister, geschäumte Kunststoffe (Schalen für Obst und Gemüse), Einweggeschirr und -besteck aus Kunststoff, Konserven- und Getränkedosen, Aluminium (z. B. Alufolie, -schalen), leere Spraydosen (z. B. von Körperpflegemitteln), Metallverschlüsse (Kronkorken)

Nein

Verpackungen ohne Grünen Punkt (z. B. Blumentöpfe), Styropor aus Dämmmaterial, Kunststoffbehältnisse mit schädlichem Restinhalt, Plastikspielzeug, CD’s, DVD’s, Videokasetten, Schaumgummi, Zelte, Luftmatratzen, Klarsichthüllen, Kugelschreiber, Gartenmöbel, Restabfall, Glas und Papier, Altkleider, Elektrogeräte

Glas
Glascontainer

Ja

Glasflaschen, Schraubgläser, Einweckgläser, Flakons aus Glas

ACHTUNG!
Bitte werfen Sie das Glas nach Farben sortiert ein.
Andersfarbiges Glas (z. B.: blau, rot, usw.) gehört in den Grünglascontainer.Wir bitten Sie weiterhin die Einwurfzeiten zu beachten: Montag bis Samstag von 07.00 bis 20.00 Uhr.

Nein

Keramik, Steingut, Porzellan, Spiegelglas, Fensterglas, Bleikristallgläser, Glühlampen, Leuchtstoffröhren, Autoscheiben, Autolampen, Quarzglas (Laborgeräte), feuerfestes Glas, Blumenvasen, Ceran-Kochfelder, Kaffekannen, Mikrowellengeschirr, Monitor-, Fernseherglas, medizinische Spritzen

Elektro-Schrott

Abholung

Ja

Kühl- und Gefrierschränke, Geschirrspüler, Elektroherde, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Fernseher, Elektrokleingeräte

ACHTUNG!
Altgeräte werden nur voll- ständig und nicht zerstört zu den festen Terminen abgeholt bzw. an den Abgabestellen entgegen genommen.

 

Anlieferung

Ja

Kühl- und Gefrierschränke, Geschirrspüler, E-Herde, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Fernseher, PCs, Laptops, E-Haushaltsgeräte, Leuchten, LED-Lampen, E-Werkzeuge, E-Spielzeuge, Handys, Telefone

(kostenfrei an den Anlagen des Ilm-Kreises)

Sonderabfall

Annahme Schadstoffmobil, 2 x jährlich

Ja

Batterien und Akkumulatoren, Chemikalienreste, Desinfektions- und Holzschutzmittel, Farben und Lacke (flüssig), Öle, Fette (schadstoffhaltig), öl- und lösungsmittelhaltige Stoffe, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Quecksilber, Säuren, Laugen und Salze

Die Termine werden im Leit- faden veröffentlicht

Elektro-Schrott

Müllumladestation Wolfsberg
Samstag: 09.00 bis 11.00 Uhr

Ja

Farben, Lacke, Klebemittel, Öle, Fette, Wischtücher und Schutzbekleidung, Lösemittel, Reinigungsmittel (nicht säurehaltig) Bleibatterien (Kfz), Batterien und Akkumulatoren

Schrott

Annahme an den Anlagen

Ja

Fahrräder, Drahtreste, Metall- stangen, Rasenmäher ohne Öl- und Benzinreste, Heizkörper, Metallschrott aus Renovierungsarbeiten

ACHTUNG!
Auf den Wertstoffhöfen in Arnstadt und Ilmenau sowie der Müllumladestation Wolfsberg und der Deponie Rehestädt wird Metallschrott gebührenfrei angenommen.