FAQ
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Wir haben die häufigsten Fragen an uns zu einem übersichtlichen FAQ zusammengestellt, damit Sie schnell und unkompliziert Antworten finden können.
Allgemeine Fragen
Sie erreichen uns telefonisch unter +49 3677 2052-0, per E-Mail unter info@wbg-ilmenau.de oder per Post an WBG Ilmenau/Thür. e.G., Krankenhausstraße 1b in 98693 Ilmenau.
Alle Ansprechpartner finden Sie hier wie die Öffnungszeiten der Geschäftsstelle und die persönlichen Servicezeiten unserer Mitarbeiter.
Die WBG hat Bestände Ilmenau, Gehren, Geschwenda, Langewiesen, Schmiedefeld und Stützerbach.
Wohnungssuche
Hierfür muss die WBG eine Untermietgenehmigung erteilen, die schriftlich beantragt werden muss.
Auch Umbauten müssen durch die WBG genehmigt werden und sind schriftlich zu beantragen.
Auch die Hundehaltung muss durch die WBG gestattet werden. Dafür benötigen wir ggfs. die Zustimmungen Ihrer Nachbarn und ein Bild Ihres Hundes, welches wir in der Mieterakte hinterlegen. Sprechen Sie uns hierzu bitte an.
Der bequemste Weg für Mietzahlungen ist das Lastschriftverfahren. Dabei wir jeden Monat die Miete von Ihrem Konto eingezogen. Immer zum gleichen Zeitpunkt, damit Sie dies fest einplanen können.
Grundlage dafür ist das sogenannte SEPA-Lastschriftmandat. Hiermit erteilen Sie uns schriftlich die Erlaubnis, die monatliche Miete von Ihrem Konto abzubuchen. Für das SEPA-Mandat benötigen wir
- Namen und Anschrift des Kontoinhabers
- IBAN und BIC
Im Rahmen des Lastschriftverfahrens muss für jeden Vertrag (Wohnung, Stellplatz u.a.) ein gesondertes SEPA-Mandat erteilt werden.
Mit Teilnahme am Lastschriftverfahren müssen Sie nicht ständig an Zahlungstermine denken, bei Mietänderungen (z.B. Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen) den Zahlbetrag o. Dauerauftrag ändern und erhalten Guthaben umgehend erstattet. Abbuchungen erfolgen für Sie kostenfrei und können jederzeit widerrufen werden. Bei Beendigung des Mietverhältnis verliert das SEPA-Lastschriftmandat automatisch seine Gültigkeit.
Bitte achten Sie auf einen pünktlichen Mietzahlungseingang.
Wenn doch einmal Mietrückstände auflaufen sollten, wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihre Servicegruppe:
| City und Umland | Tel. +49 3677 2052-40 | city+umland@wbg-ilmenau.de |
| Am Stollen | Tel. +49 3677 2052-50 | amstollen@wbg-ilmenau.de |
| Pörlitzer Höhe | Tel. +49 3677 2052-60 | poerlitzerhoehe@wbg-ilmenau.de |
Die Hausreinigung wird in den Häusern der WBG entweder von der Hausgemeinschaft selbst durchgeführt oder eine externe Reinigungsfirma ist mit der Reinigung der Gemeinschaftsflächen beauftragt.
Sollte Sie die Hausreinigung von einer Firma wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre Servicegruppe.
Liegenschaften mit privater Hausreinigung:
Die Reinigung der Gemeinschaftsflächen wird wöchentlich und abwechselnd durch die Mieter gemäß Reinigungsplan durchgeführt, welcher an einer gut sichtbaren Stelle im Haus ausgehängt ist. Hierbei sind Flure, Treppen, Geländer und Fenster im Treppenhaus sowie gemeinschaftlich genutzte Flächen im Keller und auf dem Dachboden sowie Vorplätze zu reinigen.
Liegenschaften mit gewerblicher Hausreinigung:
Die Hausreinigung erfolgt im wöchentlichen Turnus durch eine externe Firma. Die Kosten dafür werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umgelegt. Um die ordnungsgemäße Hausreinigung für die Bewohner sicherzustellen, wird die Arbeitsqualität der beauftragten Reinigungsfirmen in regelmäßigen Abständen überprüft.
Der Großteil der WBG-Wohnungen ist mit SAT-Anlagen und / oder Kabel-TV ausgestattet. Das Aufstellen und Anbringen eigener SAT-Anlagen ist nicht gestattet.
Mit der richtigen Mülltrennung leisten Sie nicht nur einen großen Beitrag für die Umwelt, Sie können auch ganz konkret Geld sparen. Denn wenn in der Gelben oder der Blauen Tonne andere Abfälle als vorgesehen entsorgt werden, fallen zusätzliche Kosten an. Die zahlen Sie als Mieterin oder Mieter. Deshalb sollten Sie Kunststoffverpackungen in der Gelben Tonne und Ihren Papiermüll in der Blauen Tonne entsorgen. In die Recyclingtonne kommen Verpackungen aus Kunststoff, Weißblech, Aluminium, Verbundstoffe und Styropor. In die Papiertonne gehören Zeitungen, Zeitschriften, Papier- und Pappverpackungen.
Welcher Müll in welche Tonne gehört und welcher nicht, erfahren Sie in unserem Plakat „Richtig Müll trennen“.
Die Kündigungsfrist richtet sich nach Ihrem Mietvertrag (Dauernutzungsvertrag). Wird im Mietvertrag auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, so beträgt diese drei Monate zum Monatsende.
Bitte kündigen Sie Ihre Mitgliedschaft in der WBG -wenn gewünscht- separat.
Eine Kündigung muss unbedingt schriftlich erfolgen und ist von allen im Mietvertrag genannten Personen zu unterschreiben. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder mündlich ist unwirksam.
Die schriftliche Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats bei der WBG eingegangen sein, damit diese für den Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird. Für die Kündigungsfrist ist das Eingangsdatum des Briefes entscheidend, nicht das Absendedatum oder der Poststempel – also bitte rechtzeitig losschicken.
Notfälle und Reparaturen
Bei Bränden oder Explosionen rufen Sie bitte direkt die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.
Bei technischen Notfällen, etwa einem Rohrbruch oder einer Rohrverstopfung, wenn die Wohnung ohne Strom ist oder es Probleme mit der Heizung oder der Wasserversorgung gibt, rufen Sie uns bitte unter +49 3677 2052-0 an.
Bei technischen Notfällen außerhalb unserer Geschäftszeiten erreichen Sie unseren 24h-Havariedienst der WBG unter +49 1803 205250 (Verbindungspreis: 0,09 Euro/min. aus dem deutschen Festnetz. Aus anderen Netzen entstehen höhere Kosten.).
Havarien sind Notfälle, welche Folgeschäden oder länger andauernde unzumutbare Verhältnisse in Ihrer Wohnung nach sich ziehen. Dazu zählen beispielsweise:
- Ausfall der Stromversorgung oder Heizung,
- Rohrbruch an der Wasserversorgungsleitung,
- Gasgeruch infolge undichter Gasleitungen oder defekter Gasgeräte,
- Kurzschluss einer Elektroleitung und Kabelbrand; Brand und Schmoren von Steckdosen und
- sämtliche Schäden, bei denen Gefahr für Leib und Leben oder großen materiellen Schaden bestehen.
Sie haben einen Schaden innerhalb Ihrer Wohnung oder haben ein Anliegen, welches das Haus oder Wohnumfeld betrifft? Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Servicegruppe:
| City und Umland | Tel. +49 3677 2052-40 | city+umland@wbg-ilmenau.de |
| Am Stollen | Tel. +49 3677 2052-50 | amstollen@wbg-ilmenau.de |
| Pörlitzer Höhe | Tel. +49 3677 2052-60 | poerlitzerhoehe@wbg-ilmenau.de |
oder melden Sie uns den Schaden über das im Mitgliederbereich (⇒ Einloggen) hinterlegte Formular.
Nebenkosten und Nebenkostenabrechnung
In Deutschland hat alles seine Ordnung und so gibt es seit 1981 die Verordnung über die verbrauchsabhängige Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Nach jeder Energiekrise novelliert, gilt sie seit 2008 als rechtliche Grundlage und Regelwerk.
Seit Mitte der 90’er Jahre schreibt die Länderbauordnung eine solche Abrechnung vor. Für ältere Gebäude gibt es in einigen Bundesländern eine Verpflichtung – aber nicht in allen. Dennoch ist die Wasserabrechnung inzwischen ein Standard und ermöglicht eine gerechte Kostenverteilung.
Heizkostenverteiler sind eine preiswerte Möglichkeit, Heizkosten skaliert zu erfassen und abzurechnen. Sie sind keine Messgeräte. sondern zählen anhand von Temperaturdifferenzen Verbrauchseinheiten.
Bei Einheitsskalen hat jeder Heizkostenverteiler die gleiche „Zählweise“. Die so erfassten Einheiten werden für die Abrechnung mit den Bewertungsfaktoren der jeweiligen Heizkörper multipliziert. So fließen unterschiedliche Heizkörpergrößen, Heizplattenanzahlen und Montagearten in die Verbrauchserfassung ein.
Bei Produktskalen ist jeder Heizkostenverteiler bereits auf den Heizkörper eingerichtet und zählt spezifische Verbrauchseinheiten, so dass die nachträgliche Bewertungsrechnung vorweggenommen ist.
Warmwasserzähler und Wärmezähler müssen alle fünf Jahre und Kaltwasserzähler alle sechs Jahre geeicht werden. Elektronische Heizkostenverteiler gehören dagegen zu den „nicht eichpflichtigen Messhilfsverfahren“. Da deren Batterie jedoch nach mehr als zehn Jahren leer ist, erfolgt der turnusmäßige Wechsel.
Nein, für die Abrechnung sind die zu verteilenden Energie- und Wasserkosten sowie die Verbrauchseinheiten aller Hausbewohner. Somit können Verbrauch und Kosten durch die Bewohner nur sehr eingeschränkt kontrolliert werden. Werden keine Heizkörper getauscht, so zeigen die Verbrauchseinheiten eine Tendenz. Auch der Energiepreis ist bestimmbar. Allein die Verbräuche der anderen Hausbewohner sind nicht greifbar.
Wärmezähler sind Messgeräte, die den Verbrauch an Wärmeenergie in physikalischen Einheiten (kWh, MWh) messen. Hierzu werden Temperaturfühler im Vor- und Rücklauf des Heizkreises und ein Volumenmessgerät zur Durchflussmessung eingesetzt.
Ja, aber sie sind durch Sicherungen vor unbefugten Eingriffen geschützt und zeigen solche Versuche dem Ableser an. Manipulationsversuche sind nach § 263 des Strafgesetzbuches als Betrug bzw. versuchter Betrug strafbar und damit den Ärger nicht wert.
Anmeldungen zur Ablesung erfolgen rechtzeitig durch Aushang oder Benachrichtigung. Danach gehen die Ableser i.d.R. im Haus von unten nach oben, auf Etage und in der Wohnung von links nach rechts. So findet der Ableser die Geräte schnell und muss nicht danach suchen. Übrigens werden diese auch in der Reihenfolge montiert.
Elektronische Geräte speichern die Verbräuche zu einem einheitlichen Zeitpunkt – beispielsweise dem 31. Dezember jeden Jahres um 0 Uhr in einen Vorjahresspeicher und beginnen mit einer neuen Zählung.
Für eine Heizkostenabrechnung werden die Energie- und Nebenkosten des Gebäudes für den gesamten Abrechnungszeitraum, i.d.R. das Jahr benötigt. Somit kann die Abrechnung für den Ausziehenden erst mit der nächsten Gesamtabrechnung erstellt werden.
Mitgliedschaft
Jedes Mitglied ist laut Satzung der WBG verpflichtet, zwei Geschäftsanteile zu übernehmen. Der einzelne Anteil ist auf 155,00 Euro festgesetzt. Die Mitgliedschaft kann später bei Aufgabe der Wohnung ebenfalls gekündigt werden. Danach werden die Geschäftsanteile nach einer Kündigungsfrist zurückgezahlt.
Das Eintrittsgeld beträgt einmalig 25,00 Euro und wird nicht zurückerstattet.
Darüber hinaus hat jedes Mitglied, dem eine Wohnung überlassen wird, weitere Pflichtanteile zu übernehmen. Die Anzahl weiterer Pflichtanteile ist dabei so unterschiedlich wie die WBG-Wohnungen. Sie richtet sich z.B. nach Größe, Ausstattung und Lage. Am Stollen und auf der Pörlitzer Höhe liegt Sie i.d.R. bei rund 20 Euro je m²; in der City und im Umland bei rund 25 Euro je m² sowie bei unseren Neubauobjekten zwischen 35 und 40 Euro je m². Den genauen Betrag können Sie unserem detaillierten Wohnungsangebot entnehmen.
Geschäftsanteile sind „Miteigentumsanteile“ des Mitglieds an der WBG und nicht mit einer Kaution, welche eine reine Sicherheitsleistung ist, vergleichbar. Das Geschäftsguthaben kann am Bilanzgewinn beteiligt werden. In den letzten Jahren konnten wir regelmäßig einen Gewinnanteil von 2,5 % auf die Mitgliedereinlagen auszahlen.
Die beiden Pflichtanteile für die Mitgliedschaft müssen sofort eingezahlt werden. Weitere Geschäftsanteile können im Ausnahmefall auch in Raten gezahlt werden.
Ihr Geschäftsguthaben muss ein volles Kalenderjahr -also vom 01.01. bis 31.12.- eingezahlt sein. Dann fließt Ihnen im Folgejahr eine Dividende zu. Die Auszahlung erfolgt nach der Vertreterversammlung im Juli. Danach erhalten Sie von uns eine entsprechende Bescheinigung.
Mit Aufnahme der Mitgliedschaft erhalten Sie von uns automatisch ein Formular für einen Freistellungsauftrag. Bitte füllen Sie diesen schnellstmöglich aus und geben uns diesen unterschrieben zurück. Um alles Weitere kümmern wir uns. Falls Sie über eine Nichtveranlagungsbescheinigung verfügen, können Sie uns diese alternativ einreichen.
Wollen Sie Ihren Freistellungsauftrag ändern, finden Sie das Formular unter „Downloads“.
Ja, dies ist möglich. Hierfür bedarf es einen schriftlichen Antrag an die WBG.
Die Kündigung der Mitgliedschaft können Sie formlos schriftlich aussprechen. Die Kündigungsfrist beträgt ein Kalenderjahre zum Jahresende.
Bitte denken Sie daran, dass Mitgliedschaft und Mietverhältnisses separat gekündigt werden müssen. Selbstverständlich können Sie WBG-Mitglied bleiben, auch wenn Sie Ihre Wohnung aufgegeben haben.
Mit der Kündigung der Mitgliedschaft scheiden Sie aus der WBG aus und bekommen Ihr Geschäftsguthaben zurück. Die Kündigung muss bis zum 31.12. vorliegen, damit sie zum Ende des Folgejahres wirksam wird. Die Auszahlung erfolgt danach im übernächsten Jahr im Anschluss an die Vertreterversammlung (Ende Juni).
Stirbt ein Mitglied, so geht die Mitgliedschaft auf die Erben über und endet am Jahresende. Bis dahin können Sie als Erben erklären, ob und durch wen die Mitgliedschaft fortgesetzt wird. Die Mitgliedschaft kann dabei jedoch nur von einem Erben übernommen werden.
Wir empfehlen allen Mitgliedern, dies bereits zu Lebzeiten für den Begünstigten (Ehe- oder Lebenspartner, Kind o. a.) über ein Testament zu regeln. Ist keine Regelung getroffen, wird das Geschäfts-/Auseinandersetzungsguthaben Teil der Erbmasse und es muss ein Erbschein beantragt werden.