In den letzten Tagen erreichen uns vermehrt Anfragen zur Fernseh- und Rundfunkversorgung. Danach bieten Werber neue Verträge zu Fernseh- und multimedialen Zusatzdiensten wie Internet und Telefon zum Abschluss an. Dabei berufen sie sich auf den Wegfall des Nebenkostenprivilegs ab 01.07.2024. Im Ergebnis würden Vermieter -auch die WBG- die TV-Versorgung einstellen.

Was ändert sich zum 01.07.2024 rechtlich?

Ab dann dürfen die Kosten für Breitband- und Kabelfernsehen für Anlagen, die bis zum 1. Dezember 2021 errichtet worden sind, nicht mehr als Neben-/Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Das haben Bundestag und Bundesrat mit der sog. Novelle des Telekommunikationsgesetzes beschlossen.

Was ändert sich für WBG-Mitglieder?

Bei der WBG ist der Kabelanschluss schon immer in der Miete inkludiert und wurde nicht über die Neben-/Betriebskosten abgerechnet. Dies behalten wir auch bei. Damit ändert sich für unsere Mitglieder nichts. Sie müssen nicht handeln.

Worauf sollten Sie achten, wenn Ihnen ein Vertrag zu Fernseh- und multimedialen Zusatzdiensten angeboten wird?

Wir bitten alle Mitglieder, umsichtig zu agieren. Bitte prüfen Sie nicht nur Angebot und Preise, sondern auch, ob die technischen Voraussetzungen für das Angebot in Ihrer Wohnung überhaupt vorhanden sind.