
Zum 01.12.2021 ist die neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Soweit Ihr Wohngebäude über fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung sowie die technischen Voraussetzungen zur Weitergabe und -verarbeitung der Verbrauchsdaten verfügt, sind wir als Vermieter verpflichtet, Ihnen regelmäßig folgende Informationen:
- Heiz- und Warmwasserverbrauch für den letzten Monat,
- zum Vergleich die Verbräuche des Vormonats sowie
des entsprechenden Monats des Vorjahres (falls bereits erhoben) und - zum Vergleich den Verbrauch eines normierten Durchschnittsmieters
mitzuteilen.
Das Ziel der Verordnung ist es, Sie durch diese Verbrauchsinformationen zu sensibilisieren, um Heiz- und Warmwasserkosten einzusparen.
Diese neuen Pflichten sind bis spätestens 31.12.2026 umzusetzen.
Aktuell ist Ihre Wohnung zwar mit Funk-Erfassungsgeräten ausgestattet, es fehlen jedoch die Ausstattungen zur Weitergabe und -verarbeitung der Daten. Diese Ausstattungen wollen wir vor Ablauf der Frist nachrüsten und Ihnen die Verbrauchsdaten kostengünstig über ein sicheres Webportal digital bereitstellen.
Sobald alle Voraussetzungen geschaffen sind, informieren wir Sie zum Start der Information.
Bitte sprechen Sie uns bei Fragen an.




