
Lithium-Ionen-Akkus werden immer leistungsfähiger und größer. Dies ermöglicht uns eine bessere mobile Nutzung von Strom z.B. bei E-Bikes sowie eine bessere Speicherung natürlich gewonnenen Stromes (Photovoltaik). Doch jeder sollte wissen, dass diese Technologie auch Risiken in sich birgt.
Das Landgericht Coburg urteilte am 22.01.2020 in folgendem Rechtsstreit (Az. 23 O 464/17):
Beim Aufladen explodierte der Akku eines Spielzeughelikopters im Keller eines Mietshauses und löste einen Brand aus. Das übergreifende Feuer beschädigte den Keller sowie das Treppenhaus bis in das Dachgeschoss.
Der gerichtlich beauftragte Sachverständige stellte Fahrlässigkeit des Mieters fest, da er den Akku in Unkenntnis über den Zustand und die Betriebssicherheit des Gerätes in brennbarer Umgebung aufgeladen hatte, ohne diesen Vorgang zu überwachen. Lithium-Ionen-Akkus besitzen eine deutlich erhöhte Brand- bzw. Explosionsgefahr, wenn zuvor eine Tiefenentladung stattgefunden habe oder der Akku mechanisch vorgeschädigt sei.
Zwar regulierte der Gebäudeversicherer des Vermieters den kostspieligen Schaden an der Immobilie, verlangte danach aber aufgrund § 86 VVG die teilweise Erstattung der aufgewendeten Kosten von dem Privathaftpflichtversicherer des Mieters und bekam hierzu Recht.
Bitte laden und behandeln Sie Ihre Lithium-Ionen-Akkus gemäß der beiliegenden Bedienungsanleitungen und überwachen den Ladevorgang, um derartige Schadenszenarien gar nicht erst entstehen zu lassen.




