Aufgrund § 2 Abs. 1 der Thüringer Corona-Verordnung vom 12.05.2020 kann unsere geplante Vertreterversammlung nicht am 24.06.2020 stattfinden. Aufsichtsrat und Vorstand haben deshalb am 13.05.2020 beschlossen, die persönliche Vertreterversammlung auf unbestimmte Zeit zu verschieben und eine Vertreterversammlung im Umlaufverfahren durchzuführen.

Daher geben wir Ihnen hiermit auf Grundlage des Art. 2  § 3 Abs. 1 COVID-19-Gesetz i. V. m. §§ 32 und 33 der WBG-Satzung bekannt, per 24.06.2020 eine Vertreter­versammlung mit schriftlicher Beschlussfassung im Umlaufverfahren durchzu­führen.

Tagesordnung

  1. Feststellung des Jahresabschlusses 2019
  2. Beschluss über den Gewinnverwendungsvorschlag
  3. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019
  4. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Hierfür verfahren wir nach folgendem Ablaufplan:

26.05.2020
Einberufung der Vertreterversammlung durch Bekanntgabe der Umlaufbeschlüsse,

bis 09.06.2020
Wahrnehmung der Mitgliederrechte
(Rede-, Frage-, Antrags- und Auskunftsrecht)

16.06.2020
Antwort von Vorstand und Aufsichtsrat

24.06.2020
Tag der Versammlung
(Abgabe der Stimmzettel)

30.06.2020
Bekanntgabe des Abstimmungs­ergebnisses

gez. Sylvia Weiß
Aufsichtsratsvorsitzende