Reinlich?
Vermieter können die mietvertraglich den Wohnungsmietern obliegende Reinigung der Hausflure auf ein Gebäudereinigungsunternehmen übertragen und die dadurch entstehenden Kosten umlegen, wenn Unzuträglichkeiten der Reinigungspflichten dies trotz Ermahnung veranlassen.(AG Stuttgart - AZ 33 C 6308/03)
Die "große und kleine Woche" dient damit nicht nur dem Wohlbefinden in einem sauberen Wohnumfeld sondern entlastet auch den Geldbeutel von zusätzlichen Betriebskosten.
27. Dezember 2004ps

















