Quadratisch praktisch - aber nicht ins Puzzle passend
Bei Beschädigung einer Sache (hier Fliese), ... muss der Ersatz der beschädigten Fliesen nicht durch identische neue erfolgen. Vielmehr genüge es, wenn ähnliche Ersatzfliesen gleichen Namens und Typs bzw. andere Fliesen mit nur geringen Abweichungen zu finden seien.LG München I, 1 T 14345/04 v. 14.2.2005
Der Geschädigte möchte alles neu und schön, der Verantwortliche lieber preiswert.
28. Februar 2006ps

















