Jetzt geht es an`s "Eingemachte"
Herrscht im Keller eine Luftfeuchtigkeit von 60 bis 80 Prozent, stellt dies keinen Mangel der Mietsache dar. Dieser Wert ist als normal anzusehen.AG Münster Az: 3 C 2569/07
Bitte prüfen Sie, was Sie im Keller einlagern.
12. September 2008ps

















