Deutschland - Land der Heimwerker
Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, Hobbyqualität bei den Schönheitsreparaturen hinzunehmen. Vielmehr kann eine fachmännische Durchführung verlangt werden.(LG Berlin, Az 65 S 504/99)
Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Schönheitsreparaturen anstehen und Sie sich diese nicht zutrauen. Gern empfehlen wir Ihnen eine unserer kompetenten Partnerfirmen.
8. März 2005ps

















