Der Schlüssel zum ...
Bei Ende des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung und sämtliche zugehörigen Schlüssel an den Vermieter zurückzugeben. Nur dann endet die Pflicht, Miete zu zahlen.(OLG Hamm, Az. 30 U 29/02)
Bitte achten Sie im Falle eines Auszuges darauf, dass der Schlüssel zum Schluss zu uns kommt.
4. Januar 2005ps

















